{"id":891,"date":"2025-02-18T12:08:37","date_gmt":"2025-02-18T11:08:37","guid":{"rendered":"https:\/\/btb.cc\/?page_id=891"},"modified":"2025-02-18T12:10:51","modified_gmt":"2025-02-18T11:10:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/btb.cc\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1>\n\t<strong>Allgemeine Grundlagen:<br \/>\n<\/strong>Das rechtsverbindliche Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis tritt dann in Kraft, wenn der Auftraggeber \/ Kunde das Angebot der Firma MK Tourismuswerbung GmbH zur Messe B.T.B. &#8211; Bus.Travel.Business. schriftlich angenommen hat.\n<p>Es wird weiters festgehalten, dass zu den Vereinbarungen keinerlei m\u00fcndliche Absprachen zul\u00e4ssig sind. Vertragszus\u00e4tze, Ab\u00e4nderungen und Sondervereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform sowie der Unterfertigung beider Vertragspartner.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<strong>Preise &amp; Zahlungen:<br \/>\n<\/strong>Es gelten die in jeweiligem Angebot bzw. in der Angebotsbest\u00e4tigung angef\u00fchrten Preise,\n<p>Zahlungs- und Stornobedingungen. Weiters behalten wir uns bei nicht fristgerechter Zahlung vor, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 10 % zu verrechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<strong>Vertragspartner, Buchung, Geb\u00fchren und Steuer<br \/>\n<\/strong>(a) \u00a0\u00a0\u00a0 Veranstalter der Messe B.T.B. &#8211; Bus.Travel.Business., kurz \u201eMesse&#8220; genannt, und damit\n<p>Vertragspartner der Aussteller und Subaussteller ist MK Tourismuswerbung GmbH,<\/p>\n<p>A-2340 M\u00f6dling, Mannagettagasse 36 kurz \u201eVeranstalter&#8220; genannt.<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertragspartner des Veranstalters sind alle Aussteller, deren Messeteilnahme durch g\u00fcltige \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Buchung und jeweils zeitgerechte Bezahlung aller Ausstellergeb\u00fchr-Teilbetr\u00e4ge best\u00e4tigt \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 wurde.<\/p>\n(c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle eines R\u00fccktritts durch einen Aussteller oder einer Sperrung seitens des \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Veranstalters werden Stornogeb\u00fchren f\u00e4llig:<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 R\u00fccktritt ab 2 Wochen nach Anmeldung\u00a0 bis 4 Monate vor Messe-\nWorkshopbeginn. Stornogeb\u00fchr 25% der Ausstellergeb\u00fchr<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 R\u00fccktritt zwischen 4 Monate &#8211; 1 Monat vor Messe- Workshopbeginn<br \/>\nStornogeb\u00fchr 70 % der Ausstellergeb\u00fchr<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 R\u00fccktritt 1 Monat &#8211; Messe \/ Workshopbeginn<br \/>\nStornogeb\u00fchr 100 % der Ausstellergeb\u00fchr<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle eines R\u00fccktritts durch den Veranstalter kann \u00fcber die Zur\u00fcckerstattung\n<p>bereits bezahlter Ausstellergeb\u00fchren hinaus kein Kostenersatz geleistet werden.<\/p>\n<p>(d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in H\u00f6he von 20%.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<strong>St\u00e4nde und Pl\u00e4tze<br \/>\n<\/strong>(a) \u00a0\u00a0\u00a0 Je Stand \/ Tisch sind maximal 2 Aussteller zugelassen. (1 Haupt- und ein Unteraussteller)\n<p>Die Ausstellerkosten werden zur G\u00e4nze dem Hauptaussteller verrechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Veranstalter bem\u00fcht sich um optimale Platzierung der Aussteller. Es besteht jedoch kein \u00a0\u00a0 rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Platzierung.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<strong>Standbau und -gestaltung<br \/>\n<\/strong>(a) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Workshoptischabmessungen sind vom Veranstalter vorgegeben und werden von diesem inkl. jeweils 4 St\u00fchlen zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Aussteller hat die M\u00f6glichkeit den Tisch nach seinen W\u00fcnsch zu dekorieren und hinter dem Tisch max. 2 Rollups (kleine Werbew\u00e4nde) zu platzieren. Die aufgestellten Werbew\u00e4nde d\u00fcrfen die L\u00e4nge des Tisches nicht \u00fcberschreiten. Eigenm\u00e4chtig durch Aussteller angebrachte Zubauten, zus\u00e4tzliche Bodenbel\u00e4ge, Absperrungen die die Fluchtwege beeintr\u00e4chtigen d\u00fcrfen nicht angebracht werden. Die Entfernung solcher Ver\u00e4nderungen hat umgehend und auf Kosten des Ausstellers zu geschehen.\n<p>(c) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle vom Aussteller gemieteten Fl\u00e4chen und Gegenst\u00e4nde sind im \u00dcbernahmezustand und<\/p>\n<p>komplett gereinigt zur\u00fcckzugeben. Werden vom Aussteller bei \u00dcbernahme Besch\u00e4digungen, Funktionsst\u00f6rungen oder Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten irgendwelcher Art festgestellt, ist der Veranstalter umgehend zu kontaktieren und ein Protokoll anzufertigen, das von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Nichtprotokollierte Besch\u00e4digungen u. dgl. werden nach Messeende auf Kosten des Ausstellers repariert bzw. fehlende Teile ersetzt. Ebenso werden nicht ordnungsgem\u00e4\u00df gereinigte Fl\u00e4chen und Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Ausstellers gereinigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(d) \u00a0\u00a0\u00a0 Alle vom Aussteller eingebrachten Materialien, Gegenst\u00e4nde und insbesondere Fahrzeuge und<\/p>\nMaschinen m\u00fcssen unfallsicher, gesichert montiert und feuersicher bzw. schwer \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 entflammbar sein. Bei Maschinen- und Fahrzeugpr\u00e4sentationen ist unbedingt \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 fl\u00e4chen-\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 deckend fl\u00fcssigkeitsundurchl\u00e4ssige und \u00f6l- bzw. kraftstoffbest\u00e4ndige Folie vor Einfahrt bzw. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufbau einzubringen!<br \/>\nAlle Tanks (Treibstoff, Wasser usw.) m\u00fcssen vor Einfahrt geleert worden sein (Kontrolle!) &#8211; Ausnahme ist der zur Ein- und Ausfahrt absolut n\u00f6tige Resttreibstoff. Jede Verschmutzung, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Besch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung von Bauten und Personen durch Teile, \u00d6le, Fette, Kraftstoffe und\n<p>dgl. ist unbedingt zu vermeiden.<\/p>\n<p>(e) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Tische k\u00f6nnen nach \u00fcblicher Weise dekoriert werden d.h., es k\u00f6nnen neben \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dekost\u00e4ndern auch mittels abziehbarer Klebepunkte Wandplakate angebracht werden (wenn<\/p>\n<p>eine R\u00fcckwand vorhanden ist), sofern deren Entfernung nach Messeende vom Aussteller m\u00fche-,<\/p>\n<p>werkzeuglos sowie r\u00fcckstands- und besch\u00e4digungsfrei vorgenommen wird. Alle f\u00fcr die<\/p>\n<p>Dekoration verwendeten Materialien sind ausnahmslos feuersicher zu impr\u00e4gnieren oder in<\/p>\n<p>geeigneter Weise schwer entflammbar zu machen. Dies ist zu dokumentieren und auf Verlangen dem Veranstalter bzw. der Organen der Feuerwehr bzw. der \u00f6ffentlichen Sicherheit nachzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(f)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jegliche Verwendung von N\u00e4geln, Bolzen, Haken, Schrauben und anderer \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Befestigungsmaterialien von Dekorations- oder anderen Standmaterialien ist ausnahmslos untersagt. Das Abh\u00e4ngen von Dekorationsstoffen ist nur nach schriftlicher Genehmigung des<\/p>\n<p>Veranstalters erlaubt, dazu sind alle Informationen dem Veranstalter rechtzeitig<\/p>\n<p>bekannt zugeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(g)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Auslegen und Verteilen von Werbematerial und Prospekten sowie die Anbringung oder \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auslage von jedweden Materialien an anderen Fl\u00e4chen als der gebuchten Standfl\u00e4che ist \u00a0 untersagt.<\/p>\n<p>(h)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Anschl\u00fcsse, Installationen, Feuersicherheitseinrichtungen, Aus- und Eing\u00e4nge, Treppen, Wege und G\u00e4nge m\u00fcssen im zu Sicht und Sicherheit notwendigen Umkreis frei zug\u00e4nglich \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sein. Das Lagern von Materialien und Gegenst\u00e4nden auf anderen als den gebuchten Fl\u00e4chen,<\/p>\n<p>ist ausnahmslos verboten.<\/p>\n<p>Zul\u00e4ssig sind ausschlie\u00dflich die an den St\u00e4nden vorhandenen Fl\u00e4chen sowie der Innenraum<\/p>\n<p>vorschriftsm\u00e4\u00dfig geparkter Fahrzeuge.<\/p>\n<p>Auf- und Abbau<\/p>\n<p>(a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Aussteller verpflichten sich, die angegebenen Aufbau- und Abbauzeiten genauestens einzuhalten und durch Kooperation daf\u00fcr zu sorgen, dass dies allen Ausstellern m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das vom Aussteller eingesetzte Personal muss autorisiert und in der Lage sein, den Auf- \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bzw. Abbau ordnungsgem\u00e4\u00df durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4hrend der Messedauer ist Auf- Um- oder Abbau von Messest\u00e4nden oder -teilen untersagt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<strong>Messezeiten und Anwesenheit<br \/>\n<\/strong>(a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4hrend der ver\u00f6ffentlichten \u00d6ffnungszeiten der Messe sind die St\u00e4nde durch geeignetes \u00a0\u00a0 Personal besetzt zu halten. Ein Vorzeitiges Abbauen\/Verlassen der St\u00e4nde durch den \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aussteller ist nicht gestattet.\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Aussteller verpflichten sich, w\u00e4hrend der gesamten Messedauer keine Parallelveranstaltungen abzuhalten.<\/p>\n<p>(c) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Musik- und andere Darbietungen, Untermalungsmusik u. dgl. ist ohne schriftliche \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Genehmigung nicht gestattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Haftungsausschlu\u00df und Vertragsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>(a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Veranstalter ist um reibungslosen und effizienten Ablauf der Veranstaltung bem\u00fcht, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00fcbernimmt jedoch keinerlei Haftung f\u00fcr die Einhaltung ungehinderten Auf- oder Abbaus, Versorgung mit Betriebsmitteln und Infrastruktur, Sicherheit und Schadensfreiheit von \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausstellern und deren Waren und Gut durch andere als von ihm grob fahrl\u00e4ssig \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 verschuldete Schadensursachen. Eine Haftung f\u00fcr jegliche Folgesch\u00e4den ist jedenfalls ausgeschlossen. Ebenso haftet der Veranstalter weder f\u00fcr Sch\u00e4den an Fahrzeugen der Aussteller noch festen Bauteilen der Location (auch keine Haftung bei eventuellen Besch\u00e4digungen bei den geplanten Fahrprogrammen)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist der Veranstalter aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger durch ihn nicht zu vertretender Umst\u00e4nde au\u00dferstande, gebuchte Dienstleistungen oder Fl\u00e4chen nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu Verf\u00fcgung zu stellen, ist der Aussteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitere \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Bereits konsumierte Leistungen gehen zu Lasten des \u00a0\u00a0 Ausstellers.<\/p>\n<p>(c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Anweisungen des Messepersonals sowie des Hausinhabers ist unbedingt und umgehend Folge zu leisten.<\/p>\n<p>(d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle \u00fcber die Buchung hinausgehenden Sonderw\u00fcnsche sind schriftlich zu vereinbaren.<\/p>\n<p>(e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Aussteller best\u00e4tigt durch seine Anmeldung die zustimmende Kenntnisnahme dieser Richtlinien und anerkennt die Berechtigung des Veranstalters, im Falle von Handlungen \u00a0 wider diese Richtlinien oder die Anweisungen des Veranstalter- bzw. Hauspersonals,\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gegebenenfalls Hausverbot, Kostenersatz, Nachberechung von Geb\u00fchren und eine \u00a0 Vertragsstrafe von EUR 1.000.- einzufordern.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<strong>Haftung:<br \/>\n<\/strong>Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Sch\u00e4den, die durch den einzelnen Aussteller verursacht werden. Der Aussteller hat die M\u00f6glichkeit, eine Ausstellerversicherung abzuschlie\u00dfen. Der Aussteller hat bei Schadensf\u00e4llen den Veranstalter schad- und klaglos zu halten, es sei denn, dieser h\u00e4tte vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt. Die Beweispflicht obliegt dem Aussteller.\n<p>&nbsp;<\/p>\n<strong>Gerichtsstand:<br \/>\n<\/strong>Gerichtsstand ist M\u00f6dling. Es gilt \u00f6sterreichisches Recht.","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN Allgemeine Grundlagen: Das rechtsverbindliche Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis tritt dann in Kraft, wenn der Auftraggeber \/ Kunde das Angebot der Firma MK Tourismuswerbung GmbH zur Messe B.T.B. &#8211; Bus.Travel.Business. schriftlich angenommen&hellip;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/891"}],"collection":[{"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=891"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/891\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":894,"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/891\/revisions\/894"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/btb.cc\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=891"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}